Energieausweis - Pflicht bei Hausverkauf und Neuvermietung
Wenn man seine Immobilie verkaufen möchte, muss man einiges beachten. Besonders wichtig dabei ist ein Dokument - der Energieausweis. Aufgrund der zahlreichen Gesetzesänderungen der letzten Jahre gibt es in manchen Bereichen verschärfte Anforderungen. Was für den Verkäufer und Vermieter gilt, gilt ebenso für den Makler und umgekehrt.
Inhaltsverzeichnis:
I. Was ist ein Energieausweis
II. Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis
1. Was ist der Verbrauchsausweis
2. Was ist der Bedarfsausweis
III. Ist ein Energieausweis Pflicht
IV. Gesetzesneuerungen
V. Was muss darin enthalten sein?
VI. Wer erstellt ihn?
VII. Was kostet er?
I. Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis ist ein Dokument, welches Informationen zu anfallenden Energiekosten und zur Energieeffizienz eines genutzten Gebäudes bzw. einer Immobilie liefern soll. Den energetischen Zustand eines Gebäudes beschreiben Strom, Erdgas und Heizöl. Die daraus gewonnenen Daten können dann zum Vergleich verschiedener Objekte herangezogen werden oder bei der Kostenkalkulation helfen.
II. Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis
1. Was ist der Verbrauchsausweis?
Der Verbrauchsausweis ist eine Art des Energieausweises und bewertet den tatsächlichen Energieverbrauch eines gesamten Gebäudes, nicht aber den Energieverbrauch der einzelnen Wohnungen/ Parteien. Er ist daher der sog. (End-) Energieverbrauchskennwert und orientiert sich an dem tatsächlichen Verbrauch in der Vergangenheit.
Achtung: Der Verbrauchskennwert muss auch mögliche Leerstände und klimatische Bedingungen berücksichtigen, da bei einem kalten Winter der Heizbedarf anders als bei einem milden Winter ist. Das Heizverhalten ist somit ein ausschlaggebender Punkt für den Verbrauchswert.
Der Energieverbrauchsausweis ist grundsätzlich für Immobilien mit fünf oder mehr Wohneinheiten zulässig, ebenso aber für Wohnhäuser die der Wärmeschutzverordnung von 1977 nachkommen.
2. Was ist ein Bedarfsausweis?
Bei dieser Art von Energieausweis wird, anders als beim Verbrauchsausweis, nicht der tatsächliche, sondern der theoretische Energiebedarf einer Immobilie ausgewiesen. Dabei spielen unter anderem das Baujahr, Gebäudetyp und -größe und die Art & Qualität der Heizung und Fenster eine Rolle.
Er wird bei Wohnobjekten verwendet, welche den Richtlinien der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung nicht entsprechen oder aber aus 1-4 Wohneinheiten bestehen.
III. Ist ein Energieausweis Pflicht?
Ja - das übrigens schon seit 2009. Spätestens bei der Besichtigung muss ein Energieausweis vorgelegt werden. Ab 2014 sind Verkäufer und Vermieter verpflichtet die Energieeffizienz bereits in der Annonce beizufügen. Wird der Energieausweis zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht, ist nicht korrekt, unvollständig oder gar gefälscht, drohen hohe Bußgelder. Der Energieausweis wird in der Regel direkt im Exposé aufgenommen.
IV. Gesetzesneuerungen
Durch die Zergliederung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) wollte man ein einheitliches Gesetz schaffen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - seit dem Inkrafttreten am 01.11.2020 sind die vorherigen drei unwirksam.
V. Was muss darin enthalten sein?
Grundsätzlich muss …
-> die Art (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) des Energieausweises mit dem dazugehörigen Wert,
-> der wesentliche Energieträger für die Heizung,
-> das Baujahr
-> und bei Nichtwohngebäuden zusätzlich eine separate Auszeichnung von Wärme und Strom
angegeben werden.
Da der Energieausweis 10 Jahre gültig ist, können sich die Angaben jedoch unterscheiden. Welche Übergangsfristen für Energieausweise zwischen dem 30.09.2007 und dem 01.05.2014, bis 01.11.2020 bzw. 01.05.2021 gelten, können im §112 GEG nachgelesen werden.
VI. Wer erstellt den Energieausweis?
Den Energieausweis erstellen darf nicht jeder ohne weiteres. Dies ist z.B. nur dem Personenkreis der Ingenieure, Handwerker, Techniker oder Architekten vorbehalten und wird individuell für jedes Gebäude erstellt.
Warum? Weil sie über eine „baunahe“ Ausbildung, sowie über die nötige Praxiserfahrung verfügen. Zusätzlich muss noch die Fortbildung des energiesparenden Bauens (§ 88 GEG) absolviert werden. Fahrlässige oder widerrechtlich ausgestellte Energieausweise können mit Bußgeldern in fünfstelliger Höhe bestraft werden.
VII. Was kostet der Energieausweis?
Die Kosten eines Energieausweises für bestehende Gebäude können variieren. Ein Bedarfsausweis ist aufgrund des erhöhten Aufwands bei der Datenerhebung, im Vergleich zum Verbrauchsausweis, teurer, aber auch aussagekräftiger. Der Preis ist außerdem abhängig vom jeweiligen Anbieter. Bis zu 500€ kann ein Energieausweis kosten. Es gibt aber auch Angebote von unter 100€, diese sollten jedoch entsprechend genau geprüft werden.
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