Immobilien Exposé - Das ist zu beachten

Das Immobilien Exposé ist immer dann relevant, wenn man eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte. Doch was genau steckt dahinter?

 

Inhaltsverzeichnis:

I. Was ist ein Exposé
II. Wie erstellt man ein Exposé
III. Was gehört in ein Exposé
IV. Ist ein Exposé Pflicht
V. Wie verbindlich ist ein Exposé
VI. Wer haftet für falsche Angaben im Exposé
VII. Was kostet ein Exposé
 

I. Was ist ein Exposé

Bei einem Immobilien Exposé oder Exposee handelt es sich in der Immobilienwirtschaft um die detaillierte Beschreibung einer Immobilie. Das Exposé dient der Vermittlung erster Informationen über das zu verkaufende bzw. vermietende Objekt. Es verfolgt das Ziel einer besseren Vermarktung und soll die Neugierde von potentiellen Interessenten erhöhen.

Oftmals findet man in der Literatur auch den Begriff „Prospekt“. Dieser wird für fertiggestellte Immobilien verwendet, wohingegen geplante Immobilien als Exposé bezeichnet werden.

 

II. Wie erstellt man ein Exposé

Grundsätzlich wird ein Exposé vom Makler erstellt, es ist jedoch möglich, dass es der Verkäufer oder Vermieter selbst erstellt.
Der erste Eindruck zählt - deshalb sollte das Exposé aussagekräftig und professionell gestaltet sein, denn es ist die Visitenkarte einer Immobilie und spiegelt die Kompetenz wieder.

Bei der Anfertigung selbst gibt es an sich keine genauen Vorgaben, es empfiehlt sich jedoch ein A4 Format zu wählen und das Exposé in Papier- und digitaler Form bereitzulegen.
Stichpunktartige Aufzählungen sorgen für Übersichtlichkeit und eine gute Leserlichkeit. Bei der Objektbeschreibung sind konkrete, detaillierte und sachliche Angaben erforderlich.

Gibt es zwischen Haus und Wohnung Unterschiede? Nein - grundsätzlich nicht, natürlich gibt es beim Haus noch Punkte, wie einen Garten, die man im Exposé mit aufnehmen sollte.

III. Was gehört in ein Exposé

Aufmerksamkeit und Interesse an der Immobilie ist essentiell, eine lustige oder provokante Überschrift eignet sich dafür ideal. Ist das gelungen müssen wichtige Informationen zum Objekt vermittelt werden, diese sind:

  • Objekttyp, wie z.B. Maisonette-Wohnung, Loft, Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, ...

  • Baujahr

  • Kauf-/ Mietpreis

  • Zusatz-/ Nebenkosten

  • Wohn- und Nutzfläche in Quadratmeter

  • Anzahl der Zimmer

  • Grundrissplan, eingescannt und nicht abfotografiert

  • Größe und Nutzungsmöglichkeit des Grundstücks (falls vorhanden)

  • Einzugsdatum

    Immobilien Expose mit einem BeispielobjektHochwertige und scharfe Bilder von innen und außen sind das A und O bei einem Exposé. Neben der richtigen Belichtung können dekorative Elemente oder ein Home Staging durchaus sinnvoll sein. Wichtig ist, die Fotos mit einer entsprechenden Beschreibung zu versehen, um so weitere Informationen zu vermitteln. Verschönende, subjektive (Füll-) Wörter wie wunderschön, gigantisch, atemberaubend o.ä. kann man getrost weglassen.

    Eine Detaillierte Beschreibung der Immobilie darf ebenso in keinem Exposé fehlen. Man sollte sich bewusst sein, wer für das jeweilige Objekt in Frage kommt und die Zielgruppe dann gezielt ansprechen. Als Beispiel: Ein Junggeselle hat andere Ansprüche an die Bleibe als Senioren.

    Ist das Gebäude eine Neu- oder Altbaute, wurden Renovierungen oder Sanierungen vorgenommen und was wurde wann gemacht. Neben dem Zustand ist die Ausstattung (Balkon, Kamin, Pool, Aufzug, Küche,...) ebenso von großer Bedeutung.
    Außerdem sind Lageplan mit Adresse oder zumindest Stadtteil, sowie die nähere Umgebung und Infrastruktur (Einkaufsmöglichkeiten, Schule, Haltestellen, etc.) weitere Informationen, um mit der Immobilie zu überzeugen. Eines der wichtigsten Bestandteile ist jedoch der Energieeffizienzausweis.

    Abschließend noch Name, Vorname und Anschrift des Veräußerers. Kontaktdaten des Ansprechpartners mit Rufnummer und Email damit auf offene Fragen reagiert oder ein Besichtigungstermin vereinbart werden kann. Je schneller der Interessent eine Antwort bekommt desto besser.

Tipps:

Alleinstellungsmerkmale was die Immobilie von den Angeboten auf dem Markt unterscheidet.

Ein Vermarktungsvideo mit einem virtuellen Rundgang zeigt den Interessenten die Vorzüge der Immobilie und kann für mehr qualitative Anfragen sorgen.

IV. Ist ein Exposé Pflicht

Die oben genannten Angaben dürfen in keinem Exposé fehlen. Da der Großteil dieser Angaben aufgenommen werden muss, ist das Exposé im Umkehrschluss verpflichtend.
Mehr dazu kann im § 10 Abs. 3 MaBV nachgelesen werden.

V. Wie verbindlich ist ein Exposé

Grundsätzlich ist das Exposé verbindlich, da sich der Interessent in die Lage versetzen muss, um so eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Zudem hat er die Möglichkeit das Angebot mit anderen Objekten zu vergleichen, besonders wichtige Daten hierfür sind: Preis, Fläche, Zimmeranzahl, Lageplan, ...

Es sollte darauf geachtet werden, dass alle im Exposé gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen, da diese zum Teil mit in den notariellen Kaufvertrag aufgenommen werden.
Entscheid des Bundesgerichtshof (BGH) vom Januar 2018 - Eigenschaften, wie sie auch im Exposé gemacht werden, gehören zu der Beschaffenheit des Objekts.

Die Beschaffenheit ist in diesem Fall die Anforderung und Eigenschaft des Haus oder der Wohnung, im Prinzip der Zustand. Die Eigenschaft, auch wenn sie nicht im notariellen Kaufvertrag niedergeschrieben ist, gehört somit zur Beschaffenheit des jeweiligen Objekts und ist verbindlich.

VI. Wer haftet für falsche Angaben im Exposé

Für die Angaben im Exposé haftet der Verkäufer/ Vermieter. Auch wenn er dies selbst nicht erstellt, hat er dafür Sorge zu tragen, dass die Angaben korrekt sind. Daher wird vorsichtshalber oft ein Haftungsvorbehalt oder sogar ein Haftungsausschluss im Exposé erwähnt. 

VII. Was kostet ein Exposé

Das Exposé ist maßgeblich für den Immobilienverkauf oder die Vermietung. Ein hochwertiges und professionelles Exposé kann daher mehrere Hundert Euro kosten. Benötigt man zusätzliche Bilder seitens eines Fotografen, müssen diese Kosten ebenso berücksichtigt werden.

 

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