Immobilie und Pflegeheim: Was passiert mit Ihrem Eigentum, wenn Sie pflegebedürftig werden?
Der Gedanke an Pflegebedürftigkeit ist für viele Menschen unangenehm – und dennoch betrifft er immer mehr Familien. Was passiert, wenn man eines Tages auf Hilfe angewiesen ist? Wer übernimmt die Kosten? Und vor allem: Was geschieht mit der eigenen Immobilie – dem Zuhause, das man sich über Jahre aufgebaut hat?
Für Immobilienbesitzer und deren Angehörige ist die Vorstellung oft mit Unsicherheit verbunden: Muss das Haus verkauft werden? Bleibt noch etwas für die Kinder? Wie lange kann die Immobilie im Familienbesitz bleiben?


- Pflegebedürftigkeit und die finanzielle Belastung
- Immobilienbesitz und Pflegekosten: Wer zahlt?
- Welche Rechte haben Erben?
Pflegebedürftigkeit und die finanzielle Belastung
Kosten eines Pflegeheimplatzes
Ein Pflegeheimplatz ist mit erheblichen monatlichen Kosten verbunden. Je nach Pflegestufe und Einrichtung variieren die Beträge zwischen 3.000 und 5.000 Euro oder mehr. Neben Unterbringung und Pflege fallen auch Kosten für Verpflegung und Zusatzleistungen an. Diese finanzielle Belastung überfordert viele Betroffene und deren Familien.
Wann und wie die Pflegekasse einspringt
Die Pflegekasse beteiligt sich je nach Pflegegrad mit einem festen Zuschuss an den Pflegekosten. Dieser Betrag reicht jedoch meist nicht aus, um die tatsächlichen Kosten zu decken. Der verbleibende Eigenanteil ist oft hoch und muss aus dem eigenen Einkommen oder Vermögen bezahlt werden – inklusive Immobilienwert.

Welche Mittel herangezogen werden
Zur Finanzierung der Pflege müssen zunächst alle verfügbaren Mittel der pflegebedürftigen Person eingesetzt werden. Dazu zählen Renten, Ersparnisse, Kapitalanlagen und auch Immobilien. Erst wenn diese aufgebraucht oder nicht verwertbar sind, kommt der Staat für die restlichen Kosten auf – unter strengen Bedingungen.
Immobilienbesitz und Pflegekosten: Wer zahlt?
Warum der Wert der Immobilie zur Deckung der Pflegekosten genutzt wird
Eine Immobilie gilt als Vermögenswert und wird daher grundsätzlich zur Finanzierung der Pflegekosten herangezogen. Wird das Haus oder die Wohnung nicht mehr selbst genutzt, kann das Sozialamt verlangen, dass es verkauft oder vermietet wird. Ziel ist es, vorhandenes Vermögen vor staatlicher Hilfe zu verwerten.
Was passiert mit der Immobilie, wenn das Geld aufgebraucht ist?
Wenn alle liquiden Mittel ausgeschöpft sind, wird der Wert der Immobilie berücksichtigt. Ist kein anderes Einkommen vorhanden, kann das Amt eine Zwangsverwertung veranlassen. Auch eine Grundschuld kann eingetragen werden, um staatliche Leistungen abzusichern – ein späterer Verkauf dient dann zur Rückzahlung.
Ab wann und unter welchen Voraussetzungen der Staat finanziell hilft
Der Staat springt erst ein, wenn sämtliche Eigenmittel aufgebraucht sind – inklusive Immobilienvermögen, sofern keine schützenswerten Umstände vorliegen. Voraussetzung ist außerdem ein Antrag auf „Hilfe zur Pflege“. Ehepartner oder andere Angehörige im Haushalt können unter bestimmten Bedingungen einen Verbleib in der Immobilie ermöglichen.
Welche Rechte haben Erben?
Erben in der Pflicht? Wann müssen Kinder zahlen?
Kinder sind grundsätzlich nur dann zur Zahlung verpflichtet, wenn ihr Bruttojahreseinkommen über 100.000 Euro liegt. Liegt es darunter, besteht keine Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern. Dennoch kann das Sozialamt im Nachhinein versuchen, Pflegekosten vom Nachlass zurückzufordern – vor allem, wenn eine Immobilie geerbt wird.
Das Schonvermögen – Was darf behalten werden?
Das sogenannte Schonvermögen schützt bestimmte Teile des Vermögens vor dem Zugriff des Sozialamts. Dazu zählen z. B. kleinere Rücklagen, ein Auto oder die selbstgenutzte Immobilie - sofern noch ein Angehöriger darin wohnt. Eine Garantie auf vollständigen Erhalt gibt es allerdings nicht. Hier kommt es auf den Einzelfall an.

Wie lange kann eine Immobilie im Familienbesitz bleiben?
Wie lange eine Immobilie im Familienbesitz bleibt, hängt stark von der rechtlichen und familiären Situation ab. Ohne entsprechende Vorkehrungen kann das Sozialamt auf den Verkauf drängen. Mit frühzeitiger Planung – etwa durch Schenkung, Nießbrauch oder Wohnrecht – lässt sich der Erhalt aber oft sichern.
Vorbeugende Maßnahmen: Wie sich Immobilienbesitzer absichern können
Frühzeitige Beratung beim Notar
Ein Gespräch mit einem Notar oder Fachanwalt bringt frühzeitig Klarheit. Er kann helfen, rechtssichere Regelungen zu treffen – etwa durch Übergabeverträge, Testament oder Vollmachten. So lässt sich nicht nur der Zugriff durch das Sozialamt begrenzen, sondern auch Streit unter Erben im Vorfeld vermeiden.
Möglichkeiten der Schenkung oder Nießbrauch
Wer seine Immobilie bereits zu Lebzeiten überträgt, kann mit vertraglichen Regelungen wie einem Nießbrauchrecht weiterhin darin wohnen und von Mieteinnahmen profitieren. Gleichzeitig bleibt das Eigentum außerhalb des Vermögens, auf das das Sozialamt im Pflegefall zugreifen darf – sofern bestimmte Fristen eingehalten werden.

Immobilienverkauf als Alternative
Manchmal ist der rechtzeitige Verkauf der Immobilie die sinnvollste Lösung – etwa, wenn sie nicht mehr selbst genutzt wird oder große Instandhaltungen anstehen. Der Erlös kann zur Deckung der Pflegekosten, aber auch für einen angenehmen Lebensabend verwendet werden – ohne spätere finanzielle Sorgen.
Fazit: Warum rechtzeitige Planung wichtig ist
Pflegebedürftigkeit betrifft früher oder später viele Menschen – und damit auch ihr Vermögen. Wer rechtzeitig plant, kann nicht nur sein Eigentum schützen, sondern auch Angehörige entlasten. Ob Übergabe, Verkauf oder Beratung: Frühzeitig getroffene Entscheidungen sind der beste Schutz für Ihr Zuhause und Ihre Familie.
FAQ – Häufige Fragen rund um Immobilie & Pflegeheim
Muss ich mein Haus verkaufen, wenn ich ins Pflegeheim gehe?
Was passiert mit dem Haus meiner Eltern, wenn sie pflegebedürftig werden?
Kann ich verhindern, dass das Sozialamt auf die Immobilie zugreift?
Wann müssen Kinder für die Pflegekosten ihrer Eltern zahlen?
Ist ein Immobilienverkauf vor dem Pflegefall sinnvoll?
***Disclaimer***
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