Immobilie und Pflegeheim: Was passiert mit Ihrem Eigentum, wenn Sie pflegebedürftig werden?

Der Gedanke an Pflegebedürftigkeit ist für viele Menschen unangenehm – und dennoch betrifft er immer mehr Familien. Was passiert, wenn man eines Tages auf Hilfe angewiesen ist? Wer übernimmt die Kosten? Und vor allem: Was geschieht mit der eigenen Immobilie – dem Zuhause, das man sich über Jahre aufgebaut hat?

Für Immobilienbesitzer und deren Angehörige ist die Vorstellung oft mit Unsicherheit verbunden: Muss das Haus verkauft werden? Bleibt noch etwas für die Kinder? Wie lange kann die Immobilie im Familienbesitz bleiben?

Kinder haften für Ihre Eltern

Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über die wichtigsten Fragen rund um Pflegekosten, staatliche Unterstützung, die Rolle von Immobilien und mögliche Lösungen – damit Sie vorbereitet sind.

 

 

Pflegebedürftigkeit und die finanzielle Belastung

Kosten eines Pflegeheimplatzes

Ein Pflegeheimplatz ist mit erheblichen monatlichen Kosten verbunden. Je nach Pflegestufe und Einrichtung variieren die Beträge zwischen 3.000 und 5.000Euro oder mehr. Neben Unterbringung und Pflege fallen auch Kosten für Verpflegung und Zusatzleistungen an. Diese finanzielle Belastung überfordert viele Betroffene und deren Familien.

Wann und wie die Pflegekasse einspringt

Die Pflegekasse beteiligt sich je nach Pflegegrad mit einem festen Zuschuss an den Pflegekosten. Dieser Betrag reicht jedoch meist nicht aus, um die tatsächlichen Kosten zu decken. Der verbleibende Eigenanteil ist oft hoch und muss aus dem eigenen Einkommen oder Vermögen bezahlt werden – inklusive Immobilienwert.

Wann greift die Pflegekasse bei Immobilienbesitz.

Welche Mittel herangezogen werden

Zur Finanzierung der Pflege müssen zunächst alle verfügbaren Mittel der pflegebedürftigen Person eingesetzt werden. Dazu zählen Renten, Ersparnisse, Kapitalanlagen und auch Immobilien. Erst wenn diese aufgebraucht oder nicht verwertbar sind, kommt der Staat für die restlichen Kosten auf – unter strengen Bedingungen.

Rechtlicher Hinweis: Nach § 61 SGB XII müssen Pflegebedürftige ihr eigenes Vermögen und Einkommen zur Finanzierung der Pflege einsetzen, bevor staatliche Hilfe gewährt wird. Dazu gehört auch der Wert von Immobilien, wenn keine anderen finanziellen Mittel vorhanden sind.

 

Immobilienbesitz und Pflegekosten: Wer zahlt?

Warum der Wert der Immobilie zur Deckung der Pflegekosten genutzt wird

Eine Immobilie gilt als Vermögenswert und wird daher grundsätzlich zur Finanzierung der Pflegekosten herangezogen. Wird das Haus oder die Wohnung nicht mehr selbst genutzt, kann das Sozialamt verlangen, dass es verkauft oder vermietet wird. Ziel ist es, vorhandenes Vermögen vor staatlicher Hilfe zu verwerten.

Was passiert mit der Immobilie, wenn das Geld aufgebraucht ist?

Wenn alle liquiden Mittel ausgeschöpft sind, wird der Wert der Immobilie berücksichtigt. Ist kein anderes Einkommen vorhanden, kann das Amt eine Zwangsverwertung veranlassen. Auch eine Grundschuld kann eingetragen werden, um staatliche Leistungen abzusichern – ein späterer Verkauf dient dann zur Rückzahlung.

Rechtlicher Hinweis: Sollte das Vermögen nicht ausreichen, greift das Sozialamt auf den Immobilienwert zu. Laut § 529 BGB kann der Sozialhilfeträger im Rahmen der „Hilfe zur Pflege“ eine Verwertung der Immobilie anstreben, wenn das Vermögen des Pflegebedürftigen erschöpft ist.

Ab wann und unter welchen Voraussetzungen der Staat finanziell hilft

Der Staat springt erst ein, wenn sämtliche Eigenmittel aufgebraucht sind – inklusive Immobilienvermögen, sofern keine schützenswerten Umstände vorliegen. Voraussetzung ist außerdem ein Antrag auf „Hilfe zur Pflege“. Ehepartner oder andere Angehörige im Haushalt können unter bestimmten Bedingungen einen Verbleib in der Immobilie ermöglichen.

Welche Rechte haben Erben?

Erben in der Pflicht? Wann müssen Kinder zahlen?

Kinder sind grundsätzlich nur dann zur Zahlung verpflichtet, wenn ihr Bruttojahreseinkommen über 100.000 Euro liegt. Liegt es darunter, besteht keine Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern. Dennoch kann das Sozialamt im Nachhinein versuchen, Pflegekosten vom Nachlass zurückzufordern – vor allem, wenn eine Immobilie geerbt wird.

Das Schonvermögen – Was darf behalten werden?

Das sogenannte Schonvermögen schützt bestimmte Teile des Vermögens vor dem Zugriff des Sozialamts. Dazu zählen z.B. kleinere Rücklagen, ein Auto oder die selbstgenutzte Immobilie - sofern noch ein Angehöriger darin wohnt. Eine Garantie auf vollständigen Erhalt gibt es allerdings nicht. Hier kommt es auf den Einzelfall an.

Schonvermögen als Recht der Erben.

Wie lange kann eine Immobilie im Familienbesitz bleiben?

Wie lange eine Immobilie im Familienbesitz bleibt, hängt stark von der rechtlichen und familiären Situation ab. Ohne entsprechende Vorkehrungen kann das Sozialamt auf den Verkauf drängen. Mit frühzeitiger Planung – etwa durch Schenkung, Nießbrauch oder Wohnrecht – lässt sich der Erhalt aber oft sichern.

Rechtlicher Hinweis: Der Besitz einer Immobilie bleibt auch im Falle von Pflegebedürftigkeit im Familienbesitz, wenn keine Rückforderungen durch das Sozialamt erfolgen. Schenkungen oder Übertragungen können jedoch nach § 529 BGB innerhalb von 10 Jahren zurückgefordert werden, wenn der Schenker später in finanzielle Not gerät.  

 

Vorbeugende Maßnahmen: Wie sich Immobilienbesitzer absichern können

Frühzeitige Beratung beim Notar

Ein Gespräch mit einem Notar oder Fachanwalt bringt frühzeitig Klarheit. Er kann helfen, rechtssichere Regelungen zu treffen – etwa durch Übergabeverträge, Testament oder Vollmachten. So lässt sich nicht nur der Zugriff durch das Sozialamt begrenzen, sondern auch Streit unter Erben im Vorfeld vermeiden.

Möglichkeiten der Schenkung oder Nießbrauch

Wer seine Immobilie bereits zu Lebzeiten überträgt, kann mit vertraglichen Regelungen wie einem Nießbrauchrecht weiterhin darin wohnen und von Mieteinnahmen profitieren. Gleichzeitig bleibt das Eigentum außerhalb des Vermögens, auf das das Sozialamt im Pflegefall zugreifen darf – sofern bestimmte Fristen eingehalten werden.

Schenkung und Nießbrauch als Vorbeugung beim Pflegefall.

Immobilienverkauf als Alternative

Manchmal ist der rechtzeitige Verkauf der Immobilie die sinnvollste Lösung – etwa, wenn sie nicht mehr selbst genutzt wird oder große Instandhaltungen anstehen. Der Erlös kann zur Deckung der Pflegekosten, aber auch für einen angenehmen Lebensabend verwendet werden – ohne spätere finanzielle Sorgen.

Rechtlicher Hinweis: Der Verkauf einer Immobilie kann eine Lösung sein, um Pflegekosten zu decken und trotzdem einen gewissen Lebensstandard zu wahren. Nach § 61 SGB XII müssen dann keine weiteren Mittel zur Finanzierung aufgebracht werden, da der Erlös des Verkaufs als ausreichendes Vermögen gilt.
Sie möchten mehr über den möglichen Verkauf Ihrer Immobilie erfahren? Wir beraten Sie gerne – neutral, diskret und unverbindlich.

 

Fazit: Warum rechtzeitige Planung wichtig ist

Pflegebedürftigkeit betrifft früher oder später viele Menschen – und damit auch ihr Vermögen. Wer rechtzeitig plant, kann nicht nur sein Eigentum schützen, sondern auch Angehörige entlasten. Ob Übergabe, Verkauf oder Beratung: Frühzeitig getroffene Entscheidungen sind der beste Schutz für Ihr Zuhause und Ihre Familie.

FAQ – Häufige Fragen rund um Immobilie & Pflegeheim

Muss ich mein Haus verkaufen, wenn ich ins Pflegeheim gehe?

Nicht zwangsläufig. Solange Sie die Kosten selbst tragen können oder ein Angehöriger weiterhin in der Immobilie wohnt, kann ein Verkauf oft vermieden werden. Kommt jedoch das Sozialamt ins Spiel, wird der Immobilienwert in die Berechnung mit einbezogen und ein Verkauf kann notwendig werden.

Was passiert mit dem Haus meiner Eltern, wenn sie pflegebedürftig werden?

Zunächst bleibt alles wie gehabt, solange sie dort wohnen oder ihre Pflege anderweitig finanzieren können. Wird jedoch Sozialhilfe beantragt, prüft das Amt den Wert der Immobilie. In bestimmten Fällen kann das Haus im Familienbesitz bleiben – etwa, wenn noch Angehörige darin wohnen und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Kann ich verhindern, dass das Sozialamt auf die Immobilie zugreift?

Ja, mit frühzeitiger Planung. Eine Schenkung oder ein Übertragungsvertrag mit Nießbrauchrecht kann helfen, den Zugriff zu vermeiden – allerdings müssen bestimmte Fristen eingehalten werden (meist 10 Jahre). Auch eine gute notarielle Beratung schützt vor späteren Überraschungen.

Wann müssen Kinder für die Pflegekosten ihrer Eltern zahlen?

Kinder müssen sich nur dann an den Pflegekosten beteiligen, wenn ihr Bruttojahreseinkommen über 100.000 Euro liegt. Liegt es darunter, springt der Staat ein. Dennoch kann eine finanzielle Belastung indirekt entstehen – z. B. durch Rückforderungen aus Erbschaften oder Immobilienvermögen.

Ist ein Immobilienverkauf vor dem Pflegefall sinnvoll?

In vielen Fällen ja – vor allem, wenn absehbar ist, dass die Immobilie nicht mehr genutzt wird oder hohe Pflegekosten zu erwarten sind. Der rechtzeitige Verkauf bietet finanzielle Freiheit und kann helfen, das Vermögen aktiv zu sichern, bevor das Sozialamt zugreifen kann.

 

 

***Disclaimer*** 

Wir recherchieren mit größter Sorgfalt und möchten hiermit einen Denkansatz geben, demnach sind alle Angaben unverbindlich und ggfls. nicht vollständig. Kontaktiere bei Fragen zu dem Thema einen Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkten Immobilien- oder Erbrecht.

 

 

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