Wohnberechtigungsschein beantragen - was man wissen muss


Der Wohnberechtigungsschein (WBS) - viele werden bereits von ihm gehört oder mit ihm direkt zu tun gehabt haben. Man will eine günstige Wohnung mieten und liest, dass dies nur mit einem sogenannten Wohnberechtigungsschein möglich ist. Doch was bedeutet das überhaupt und wie bekomme ich so eine Bescheinigung?


     Inhaltsverzeichnis:

     I. Was ist ein Wohnberechtigungsschein?
     II. Wer darf einen Wohnberechtigungsschein beantragen?
     III. Unterlagen für die Beantragung eines WBS
     VI. Vorteile eines Wohnberechtigungsschein

I. Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

Unter einem Wohnberechtigungsschein versteht man eine amtliche Bescheinigung in Deutschland. Hiermit kann ein Mieter nachweisen, dass er dazu berechtigt ist, eine Sozialwohnung zu beziehen. Diese mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnungen sind für Personen gedacht, die ihren Bedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. 

II. Wer darf einen Wohnberechtigungsschein beantragen?

Die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins bringt gewisse Voraussetzungen an den zukünftigen Mieter mit sich. Egal ob Alleinstehende, Familien, junge Ehepaare oder in Partnerschaft Lebende, jeder kann einen WBS beantragen.

Wichtig hierbei ist nur, dass die gesetzliche Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Den Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein hat man nur, wenn das Jahreseinkommen als alleinstehende volljährige Person von 14.000€ netto (in Bayern) nicht überschritten wird. 

Dieser Wert ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Auch die maßgebliche Einkommensgrenze für 2 oder mehr Personen und zum Haushalt gehörende Kinder ist gesetzlich geregelt. 

Einen Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein darf stellen, wer folgende Kriterien erfüllt:

  • Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft
  • Bürger der EU mit Besitz einer Staatsangehörigkeit eines EU- Landes
  • Ausländische Bürger aus nicht EU-Ländern mit einer Aufenthaltserlaubnis (mindestens 1 Jahr gültig) 

III. Unterlagen für die Beantragung eines Wohnberechtigungsschein

Will man einen WBS beantragen, müssen dafür einige Unterlagen bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. In den meisten Fällen ist hierfür das Landratsamt der richtige Ansprechpartner. 

Abhängig von den steuerfreien Einkünften und der Personenanzahl ergeben sich unterschiedliche Anforderungsprofile an den Antragsteller. Folgende Unterlagen werden jedoch unabhängig vom Einzelfall benötigt:

  • Einkommenserklärung jeder im Haushalt lebenden Person der letzten zwölf Monate
  • aktueller Steuerbescheid
  • Rentennachweise
  • steuerfreie Einkünfte (Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld,...)
  • Nachweis über Unterhaltsleistungen
  • andere individuelle Einkommensnachweise/ Dokumente 

IV. Vorteile eines Wohnberechtigungsschein

Ein Wohnberechtigungsschein bringt natürlich auch entscheidende Vorteile mit sich. In den Meisten Bundesländern ist die Beantragung sogar kostenlos. Ansonsten liegen die Kosten hierfür zwischen 5 und 40€. 

Personen mit einem geringeren Einkommen haben es oftmals sehr schwer bei der Wohnungssuche. Gerade mit dem aktuellen Anstieg der Miet- und Immobilienpreise gestaltet sich die Suche als äußerst kompliziert. Eine angemessene Wohnungsgröße oder der Wunsch nach einer bestimmten Wohnung fallen dann schnell flach.

Hier kommt der Wohnberechtigungsschein zum Einsatz. Er ermöglicht es finanziell schwächer aufgestellten Personen eine Sozialwohnung zu mieten. Diese öffentlich geförderten Wohnungen sind meist deutlich günstiger als herkömmliche Wohnungen auf dem Markt. Da deren Bau mit Fördergeldern unterstützt wird, müssen diese Wohnungen quasi als Gegenleistung für Menschen mit einem WBS zur Verfügung gestellt werden. 


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